Mieterhöhung ohne Modernisierungsmaßnahmen

Was  zu beachten ist bei einer Mieterhöhung Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) muss der Mieter normalerweise zulassen. Zu beachten sind aber die sogenannten Kappungsgrenzen. Dies bedeutet, die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht über 20 Prozent erhöht werden, in angespannten Wohnungsmärkten liegt die Grenze bei 15 Prozent. Der Mieter muss

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